Barrierefreiheit nach Maß
Die Maßgaben der DIN-Normen gelten für ganz unterschiedliche Behinderungsarten. Im konkreten Einzelfall kann es sinnvoll sein, eine behinderungsspezifische Gewichtung der jeweiligen Maßnahmen zu treffen: ein Wohnheim für Blinde stellt nicht die selben Anforderungen an Barrierefreiheit wie eine Privatwohnung für einen Rollstuhlfahrer.
Daher hat der DIPB achtChecklisten erstellt, die einzelne Forderungen der DIN-Normen für die drei Personengruppen Sehbehinderte, Rollstuhlnutzer und Gehbehinderte/Ältere gruppenspezifisch bewerten, getrennt nach Neuplanungen und Änderungen bzw. Umbauten im Bestand.
Sie wurden vom DIPB in Zusammenarbeit mit Architekten, Betroffenen sowie den zuständigen Ämtern der Stadt Stuttgart unter Federführung des Stadtplanungsamtes und der Architektenkammer Baden-Württemberg erstellt.
Diese Checklisten (PDF) basieren auf den DIN-Normen für barrierefreies Bauen (DIN 18024 und DIN 18025, jeweils Teil 1 und Teil 2), einer vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg herausgegebenen "Checkliste zur Überprüfung von Planungen und bestehenden Gebäuden" und eigenen Erfahrungen.
|