Stuttgart 21

Was wurde erreicht?

Die DB ist gemäß ihrer Richtlinie RIL813 verpflichtet, Bahnhöfe barrierefrei zu gestalten. Dennoch zeigen sich bei der Planung eines derart komplexen Bauvorhabens, dass die barrierefreie Zugänglichkeit immer noch Potenzial zur Optimierung hat.

Der vereinbarte regelmäßige Austausch mit der DB ist sehr konstruktiv und führte zu den folgenden Ergebnissen:

Kooperationsvereinbarung

  • Am 21.11.2012 unterzeichneten Vertreter von BS 21 und der Deutschen Bahn eine Kooperationsvereinbarung, in der unter anderem der Prozess vereinbart wird, den Bahnhof barrierefrei zu gestalten.

Kooperationsvereinbarung (PDF-Datei)

Unterschrift des Kooperationsvertrags: Sven Hantel (DB), Helmut Müller (DIPB e.V.), Nikolaus Hebding (DB)
Unterschrift des Kooperationsvertrags:
Sven Hantel (DB), Helmut Müller (DIPB e.V.), Nikolaus Hebding (DB)

Tiefbahnhof

  • Die Treppenanlagen zu den Bahnsteigen erhalten gegenüber der ursprünglichen Planung geschlossene Stufen.
  • Die Planung des Blindenleitsystems wurde überarbeitet und optimiert.
  • Auf einem Bahnsteig gibt es drei Aufzüge, von denen in einem Notfall nur unmittelbar betroffene Aufzüge abgeschaltet werden.
  • Von der Bahnhofshalle des Bonatzbaus gelangt man künftig über vier Express-Aufzüge zum S-Bahnsteig und ersetzen den bisher einzigen Aufzug
  • Von der südlichen Verteilerebene ist die Haltestelle Staatsgalerie der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) regulär nur über Treppen bzw. Aufzug zu erreichen. Für Notfälle wurde eine stufenlose Verbindung zur Haltestelle Staatsgalerie geschaffen.

Fernbahnhof Flughafen

  • Optimierung des geplanten Blindenleitsystems.
Verbindungsgang zur Haltestelle Staatsgalerie als Rettungsweg für mobilitätseingeschränkte Personen
Verbindungsgang zur Haltestelle Staatsgalerie als Rettungsweg für mobilitätseingeschränkte Personen

Bauphase

  • Ein Blindenleitsystem wurde auf dem Querbahnsteig und den Bahnsteigen aufgebracht und führt zur Bahnhofsmission und wird an die wechselnden Zugangswege vom Bonatzbau angepasst.
  • Die Baustellenabsperrungen sind mit einer durchgängigen Tastkante für blinde und Sehbehinderte Menschen versehen.
  • Ein stufenloser Zugang wurde vom Schlosspark zum Querbahnsteig hergestellt.
  • Ein Aufzug bietet einen stufenlosen Zugang in die kleine Schalterhalle, um den Aufzug zur S-Bahn zugänglich zu machen.
  • Ein temporärer Aufzug wurde in der großen Schalterhalle eingerichtet, um vorübergehend einen stufenlosen Zugang zum Querbahnsteig zu gewährleisten.
  • Ein Shuttle wurde für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zur Bewältigung der weiten Wege zwischen Querbahnsteig und Bonatzbau eingerichtet.

Mitnachtstraße

  • Ein optionaler zweiter Aufzug für die Haltestelle Mitnachtstraße wurde geplant.
Die Füße der Bauzäune wurden verkleidet und dienen als Tastkante für blinde Menschen.
Die Füße der Bauzäune wurden verkleidet und dienen als Tastkante für blinde Menschen.
Illustration der Haltestelle Mittnachtstraße mit optionalem zweiten Aufzug im Hintergrund.
Illustration der Haltestelle Mittnachtstraße mit optionalem zweiten Aufzug im Hintergrund.