Am 30.03.2010 wurde der erste Anforderungskatalog für Menschen mit Behinderungen aufgestellt und der Bürgerbeauftragten für Stuttgart 21 übergeben.
Diese Anforderungen werden hier nochmals zusammengefasst und um weitere Punkte, die sich im Laufe der Arbeit ergeben haben, ergänzt. Die DIN 18040 gilt als Planungsleitfaden. Da diese Norm lediglich Mindestanforderungen darstellt, sollen die Barrierefreiheit betreffenden Planungen in allen Bauabschnitten mit dem Bündnis BS21 abgestimmt werden.